Berlin, 6. Oktober 2020 – Heute hat Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, bei der Eröffnung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH bekanntgegeben, dass erstmals auch private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden gefördert werden.
Andreas Scheuer: „Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen auf ihren Pkw-Stellplätzen. 900 Euro Zuschuss gibt es dafür vom Bund. Damit kommen wir unserem Ziel, Laden für alle, immer und überall, einen entscheidenden Schritt näher. Denn ein großer Teil der Ladevorgänge wird daheim stattfinden. Mit unserem Masterplan Ladeinfrastruktur schaffen wir eine flächendeckende Versorgung. Die heute eröffnete Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur sorgt für die schnelle Umsetzung.“
Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer NOW GmbH: „Der Bund ermöglicht über das BMVI erstmals die Förderung von privaten Ladestationen für Eigenheimbesitzer und Mieter. Mit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur arbeiten wir außerdem daran, dass künftig die nächste Schnellladestation in 10 Minuten erreichbar ist. Das sind entscheidende Verbesserungen für die Attraktivität der E-Mobilität und wird deren Verbreitung einen enormen Schub verleihen.“
Zur Förderung:
Wer kann Anträge stellen? Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.
Was wird gefördert? Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter "Wie wird gefördert?") an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:
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